Die gesetzliche Führerscheinuntersuchung (fachärztliche Stellungnahme) ist eine private Untersuchung, die die Krankenkassen nicht bezahlen. Daher muss der Patient selbst dafür aufkommen.
Bei unklarer Sehschwäche muss der Amtsarzt ein augenärztliches Gutachten anfordern, ebenso bei funktionell Einäugigen und bei fortschreitendem Augenleiden - die Untersuchung umfasst eine:
- gründliche Untersuchung des gesamten Auges und eine
- Überprüfung der Sehschärfe (korrigiert und unkorrigiert, ein- und beidäugig)
- Überprüfung des Gesichtsfelds
eventuell Überprüfung des Dämmerungssehens.
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