Die gesetzliche Führerscheinuntersuchung (fachärztliche Stellungnahme) ist eine private Untersuchung, die die Krankenkassen nicht bezahlen. Daher muss der Patient selbst dafür aufkommen.

Bei unklarer Sehschwäche muss der Amtsarzt ein augenärztliches Gutachten anfordern, ebenso bei funktionell Einäugigen und bei fortschreitendem Augenleiden - die Untersuchung umfasst eine:

  • gründliche Untersuchung des gesamten Auges und eine
  • Überprüfung der Sehschärfe (korrigiert und unkorrigiert, ein- und beidäugig)
  • Überprüfung des Gesichtsfelds

eventuell Überprüfung des Dämmerungssehens.

Hier gehts zur Terminvereinbarung für Ihre Führerschein-Untersuchung!

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Die Ordination ist nach Vereinbarung (telefonisch oder per E-mail) weiterhin uneingeschränkt geöffnet. Im Besonderen wird die intravitreale operative Medikamentenapplikation (IVOM/Glaskörperinjektion) nach wie vor in der Praxis durchgeführt.

The practice is unconditionally open, however only after prior appointment (telephone, e-mail). In particular, intravitreal injections are still being administered.

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